Kosten

Psychotherapie für 
gesetzlich Versicherte 

Ambulante Psychotherapie im Richtlinienverfahren Verhaltenstherapie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, das heißt die Kosten werden ohne Zuzahlung von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen*.
Die Leistungen werden im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung (Regelversorgung) von Behandlern erbracht, die über eine Kassenzulassung („Kassensitz“) verfügen. Ich verfüge über diese sogenannte Kassenzulassung in Herrsching, d.h. Ihre Therapie wird in der Regel von Ihrer Krankenkasse übernommen solang Sie unter einer psychischen Störung mit Krankheitswert leiden und diese behandlungsbedürftig ist. Seit dem 01.04.2018 ist außerdem verpflichtend mindestens eine psychotherapeutische Sprechstunde in Anspruch genommen zu haben bevor ein Antrag auf Psychotherapie gestellt wird. Sie können in meiner Praxis einen Termin für eine Sprechstunde bekommen unabhängig davon wo Sie mit Ihrer Therapie starten.

Wie viele Kassenzulassungen und damit Behandlungsplätze von den Kassenärztlichen Vereinigung zur Verfügung gestellt werden regelt die Bedarfsplanung. Aktuell ist es leider so, dass die Aufnahme einer Psychotherapie bei Vertragstherapeuten (wie in meinem Fall) und aufgrund der Leistungsbeschränkung (wir dürfen diese Grenze nicht überschreiten) mit langen Wartezeiten für einen Therapieplatz verbunden sein kann.
 

*Bei Absagen von unter 48 Stunden im Voraus wird unabhängig von Gründen ein Ausfallhonorar in Höhe von 85% der aktuellen Kassenleistung privat in Rechnung gestellt.

Psychotherapie für Privatversicherte, BeihilfepatientInnen und Selbstzahler 

Die Kosten für eine Psychotherapie werden in der Regel von den Privatversicherungen und der Beihilfe übernommen*, wenn die Behandlung durch eine/n approbierte/n Psychologische/n PsychotherapeutIn durchgeführt wird. Diese Voraussetzung erfülle ich. Weitere Voraussetzung ist, dass eine krankheitswertige Störung besteht und eine Diagnose gestellt werden kann. In welchem Ausmaß die Versicherung die Kosten übernimmt, hängt vom jeweiligen Vertrag ab. Die Gebühren der Psychotherapie richten sich dabei nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten bei Privatbehandlung (GOP). Der GOP Satz für eine psychotherapeutische Einzelbehandlung in Verhaltenstherapie à 50 Min liegt aktuell bei 153,00 € (Ziffer 870, 3,5-facher Satz). Abweichende, bzw. zusätzliche Kosten können für Diagnostik, Biografische Anamnese (Voraussetzung für Therapie) ebenfalls anfallen.

 

Die Gebühren für Selbstzahler betragen in der Regel den selben Satz pro Sitzung à 50 Minuten. Weitere Gebühren können für die biografische Anamnese und für die Auswertung von Fragebögen und Diagnostik erhoben werden.


 

* Bei Absagen von unter 48 Stunden im Voraus wird unabhängig von Gründen ein Ausfallhonorar in Höhe von 85% der aktuellen Kassenleistung privat in Rechnung gestellt.

Kontakt

Öffnungszeiten    

Mo - Fr: 9:00 - 17:00    

Telefonische Erreichbarkeit                           

Mo - Do: 8:00 - 9:00

Termine nur nach Vereinbarung

 

Bahnhofstraße 22

82211 Herrsching am Ammersee

Tel.: 08152-4849672

Fax: 08152-4849505

E-mail: kontakt@hollaender-psychotherapie.de

 

Kontaktformular

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Wichtig:

In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an den Krisendienst unter der Nummer:

0180 / 655 3000

Weiterführende Informationen:

http://www.krisendienst-psychiatrie.de

Bitte wenden Sie sich bei akuten Notfällen oder schweren psychischen Krisen an die Rufnummer 112 oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Rufnummer 116117.