Ablauf

Psychotherapie als Einzeltherapie

 

1. Vereinbarung eines Erstgesprächs für die "psychotherapeutische Sprechstunde"

In der Regel (abhängig von Ihrer Versicherungen und Ihrer zeitlichen Flexibilität) kann ich Ihnen einen Termin für ein Erstgespräch innerhalb 2 Wochen nach der Anmeldung anbieten. Die Anmeldung findet nur telefonisch statt. Die Durchführung einer Sprechstunde ist die Voraussetzung für (ggf. nach festgestellter Indikation) die Aufnahme auf der Warteliste, bzw. für die Vergabe eines Therapieplatzes.

2. Durchführung der Psychotherapeutischen Sprechstunde

Ich bitte Sie Ihre Versichertenkarte und ggf. Kopien von (falls vorhanden) Entlassungsberichten, Befunden zum Erstgespräch mitzubringen.

Zunächst findet eine (in bestimmten Fällen bis zu drei) unverbindliche „psychotherapeutische Sprechstunde“ statt, in der wir einen ersten Überblick über Ihre Problematik und Symptome gewinnen. Die psychotherapeutische Sprechstunde dient außerdem dem gegenseitigen Kennenlernen sowie der Behandlungsinformation und Behandlungsempfehlung.

Wenn ich Ihnen eine Empfehlung für eine ambulante Psychotherapie in der Sprechstunde gebe, so können Sie sich auf meine Warteliste für einen Therapieplatz eintragen lassen.

3. Warten auf einen Therapieplatz

Die Wartezeit für einen Therapieplatz hängt von verschiedenen Faktoren ab (z.B. von Ihren möglichen Therapiezeiten für den festen Therapieplatz; wie lang aktuell die laufenden Therapien in der Praxis dauern, bzw. wann die laufenden Behandlungen beendet werden)

Jede*r Psychotherapeut*in (und damit jede Praxis) mit Kassenzulassung hat eine Begrenzung der Leistungen. In bestimmten Fällen haben Praxen mit Angestellten auch eine Leistungsbeschränkung in der Regelversorgung. Dies bedeutet, dass wir nicht unendlich viele Patienten über die Regelversorgung behandeln dürfen, auch wenn wir z.B. zeitliche und Personal-Kapazitäten für die psychotherapeutischen Behandlungen hätten. Die Leistungsbeschränkung in der Regelversorgung regelt der Zulassungsausschuss der Kassenärztlichen Vereinigung, der wiederum an die Vorgaben der Zulassungsordnung für Ärzte gebunden ist.

4. Durchführung der probatorischen Sitzungen:

Sobald ich Ihnen einen Therapieplatz anbieten kann, beginnen wir mit den sogenannten probatorischen Sitzungen, die aus 2 bis 4 weiteren Sitzungen besteht. Hierbei findet eine ausführliche Diagnostik mithilfe von Fragebögen und Interviews zu Ihrer Lebensgeschichte und Entwicklung Ihrer Probleme und Symptome statt. Außerdem geht es in dieser Zeit ebenfalls um die Exploration Ihrer Ressourcen und Stärken, sowie um die von Ihnen bereits eingesetzten Strategien zur Bewältigung Ihrer Probleme. Bis zum Ende der probatorischen Sitzungen erstelle und erkläre ich Ihnen den Behandlungsplan.

Wenn wir beide uns in dieser Phase für eine Behandlung und für eine gemeinsame "Arbeit" entscheiden und Sie die Voraussetzungen für eine Psychotherapie erfüllen, wird bei der Krankenkasse einen Antrag auf Kostenübernahme gestellt. Wir füllen gemeinsam den Antrag auf Psychotherapie aus. Je nach Bedarf und Indikation empfehle ich die Durchführung einer Kombinationsbehandlung (Einzeltherapie und Gruppentherapie). In anderen Fällen wird eine reine Einzeltherapie beantragt. 

5. Beginn und Durchführung der Psychotherapie

Sobald der Antrag auf Psychotherapie von Ihrer Krankenkasse bewilligt ist, können wir mit der eigentlichen Therapie beginnen. In der Regel bekommen wir die Bewilligung nach einer Wartezeit von 1 bis 4 Wochen.

Eine Kurzzeittherapie dauert bei der (kognitiven) Verhaltenstherapie 12, bzw. 24 Sitzungen. Eine Langzeittherapie dauert in der Regel 60 (und in bestimmten Fällen 80) Sitzungen.

 

Akutbehandlung

Ich kann in bestimmten Fällen mit einer Akutbehandlung (Umfang von bis zu 12 Behandlungen zu je 50 Minuten Dauer ) nach den Sprechstunden beginnen, so lang ich Ihnen einen Therapieplatz anbieten kann und Sie die Voraussetzungen für eine sogenannte Akutbehandlung erfüllen. Für die Akutbehandlung wird kein Antrag benötigt. Ich teile Ihnen in der Sprechstunde mit, ob eine Akutbehandlung notwendig ist und wenn ja, ob diese bei mir in der Praxis zum aktuellen Zeitpunkt durchgeführt werden kann.

Allegmeine Information

Ambulante Psychotherapie in der Gesetzlichen Krankenversicherung 

Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung haben Anspruch auf psychotherapeutische Behandlung. 

Was ist Psychotherapie? 

Psychotherapie ist eine Behandlung von psychischen („seelischen“) Erkrankungen mithilfe von wissenschaftlich anerkannten Verfahren, Methoden und Techniken. Psychische Erkrankungen können das Erleben, das Verhalten sowie das geistige und körperliche Wohlbefinden stark beeinträchtigen und mit Leid, Angst, Verunsicherung und Einschränkungen der Lebensqualität einhergehen. Eine Psychotherapie ist dann ratsam, wenn psychische Probleme zu Krankheitserscheinungen führen und die alltäglichen Anforderungen des Lebens nicht mehr bewältigt werden können. 

Vor Beginn einer Psychotherapie ist eine Abklärung durch eine Ärztin oder einen Arzt zur Frage notwendig, ob körperliche Ursachen für die psychische Erkrankung verantwortlich oder mitverantwortlich sein können. 

Wie funktioniert eine Psychotherapie? 

Alle psychotherapeutischen Behandlungen haben gemeinsam, dass sie über das persönliche Gespräch erfolgen, das durch spezielle Methoden und Techniken (z. B. freie Mitteilung von Gedanken und Einfällen, konkrete Aufgaben um z. B. Ängste zu bewältigen oder spielerisches Handeln in der Therapie von Kindern) ergänzt werden kann. Die Behandlung kann mit der Therapeutin oder dem Therapeuten allein oder im Rahmen einer Gruppentherapie erfolgen. Einzelbehandlungen haben in der Regel eine Dauer von 50 Minuten, Gruppentherapien eine Dauer von 100 Minuten. Insbesondere bei der Behandlung von Kindern und Jugendlichen kann es hilfreich und notwendig sein, Bezugspersonen aus dem familiären und sozialen Umfeld mit einzubeziehen. 

Eine wesentliche Bedingung für das Gelingen jeder Psychotherapie ist eine vertrauensvolle Beziehung zwischen Patientin oder Patient und Therapeutin oder Therapeut sowie eine Klärung, ob das geplante Psychotherapie- verfahren den Erwartungen der Patientin oder des Patienten entgegenkommt. Auf dieser Grundlage bietet Psychotherapie die Möglichkeit, in einem geschützten Rahmen das eigene Erleben und Verhalten sowie Beziehungserfahrungen zu besprechen, zu erleben und zu überdenken und infolge dessen Veränderungen auszuprobieren und herbeizuführen. 

Wer übernimmt die Kosten für eine Psychotherapie? 

Die Gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten für eine Psychotherapie, wenn diese zur Behandlung einer psychischen Erkrankung notwendig ist. Ambulante Psychotherapie ist eine zuzahlungsfreie Leistung.
Eine Überweisung ist nicht erforderlich, die Vorlage der elektronischen Gesundheitskarte ist ausreichend.
Einen Wechsel der Krankenversicherung muss die Patientin oder der Patient der Therapeutin oder dem Therapeuten zeitnah mitteilen. In der Psychotherapeutischen Sprechstunde klärt die Patientin oder der Patient mit der Therapeutin oder dem Therapeuten, ob eine Psychotherapie oder eine andere Maßnahme für die individuelle Problemlage geeignet ist. Eine reine Erziehungs-, Paar-, Lebens- oder Sexualberatung ist keine Psychotherapie und wird von der Gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen. Diese Maßnahmen werden von entsprechenden Beratungsstellen, in der Regel kostenfrei, angeboten. 

Wie beantrage ich eine Psychotherapie? 

Vor Beginn einer Psychotherapie finden Probegespräche, sogenannte probatorische Sitzungen, statt. Hierbei prüfen Patientin oder Patient und Therapeutin oder Therapeut, ob die „Chemie“ zwischen ihnen stimmt und eine vertrauensvolle Beziehung aufgebaut werden kann. Die Therapeutin oder der Therapeut erklärt die Vorgehensweise. Therapieziele, Behandlungsplan und voraussichtliche Therapiedauer werden gemeinsam besprochen und festgelegt. Entscheiden sich Patientin oder Patient und Therapeutin oder Therapeut für eine Psychotherapie, stellt die Patientin oder der Patient bei ihrer oder seiner Krankenkasse einen Antrag auf Übernahme der Kosten. Nach Eingang des Antrags prüft die Krankenkasse, ob eine Kostenzusage erfolgen kann und teilt dies der Versicherten oder dem Versicherten mit. 

Wer führt psychotherapeutische Behandlungen durch? 

Psychotherapeutische Behandlungen dürfen im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung nur von Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten und psychotherapeutisch tätigen Ärztinnen und Ärzten durchgeführt werden, wenn diese über eine Kassenzulassung verfügen. Neben der psychotherapeutischen Behandlung von psychischen Erkrankungen kann zusätzlich eine medikamentöse Behandlung sinnvoll sein, die jedoch nur von Ärztinnen und Ärzten durchgeführt werden darf.  

Welche psychotherapeutischen Behandlungsmöglichkeiten gibt es? Psychotherapeutische Sprechstunde 

Die Psychotherapeutische Sprechstunde dient der Abklärung, ob ein Verdacht auf eine krankheitswertige Störung vorliegt und weitere fachspezifische Hilfen im System der Gesetzlichen Krankenversicherung notwendig sind.
Bei Verdacht auf eine seelische Krankheit findet im Rahmen der Sprechstunde eine Orientierende Diagnostische Abklärung statt; bei Patientinnen und Patienten, bei denen von keiner seelischen Krankheit ausgegangen wird, werden niedrigschwellige Hilfen empfohlen. 

Psychotherapeutische Akutbehandlung 

Bei besonders dringendem Behandlungsbedarf kann eine Psychotherapeutische Akutbehandlung im Umfang von bis zu 12 Behandlungen zu je 50 Minuten Dauer in Frage kommen. Eine Akutbehandlung dient der Krisenintervention und kann – falls erforderlich – in eine Kurzzeitpsychotherapie oder in eine Langzeit- psychotherapie überführt werden. Bereits durchgeführte Therapieeinheiten der Akutbehandlung werden auf die nachfolgende Psychotherapie angerechnet. Für eine Akutbehandlung ist nur das Einzelgespräch vorgesehen. 

Ambulante Psychotherapie 

Ambulante Psychotherapie kann in allen Psychotherapieverfahren als Einzeltherapie, in einer Gruppe oder als Kombination von Einzel- und Gruppenpsychotherapie durchgeführt werden, in der Systemischen Therapie auch im Mehrpersonensetting (z. B. durch Einbeziehung der Familie). Die Häufigkeit der Sitzungen kann je nach Verfahren und Behandlungsverlauf variieren und wird individuell von Patientin oder Patient und Therapeutin oder Therapeut vereinbart. Die Gruppenpsychotherapie nutzt zusätzlich Beziehungserfahrungen und das wechselseitige Lernen zwischen Patientinnen und Patienten in der Gruppe für die Psychotherapie. 

Der Gemeinsame Bundesausschuss (www.g-ba.de) entscheidet, welche psychotherapeutischen Behandlungsverfahren als Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung anerkannt sind. Dies sind derzeit: 

Verhaltenstherapie 

Die Verhaltenstherapie geht davon aus, dass psychische Beschwerden das Ergebnis von bewussten und nichtbewussten Lernprozessen sind. Zu Beginn der Behandlung wird gemeinsam mit der Patientin oder dem Patienten erarbeitet, welche Bedingungen ihrer oder seiner Lebensgeschichte und der aktuellen Lebenssituation zur Entstehung und Aufrechterhaltung der psychischen Symptomatik beigetragen haben und weiter wirksam sind. Auf dieser Grundlage werden gemeinsam die Therapieziele und der Behandlungsplan festgelegt. In der Verhaltenstherapie wird die Patientin oder der Patient zur aktiven Veränderung ihres oder seines Handelns, Denkens und Fühlens motiviert und angeleitet. Dabei werden die bereits vorhandenen Stärken und Fähigkeiten herausgearbeitet und für den Veränderungsprozess nutzbar gemacht. 

Analytische Psychotherapie 

Die Analytische Psychotherapie nimmt an, dass Krankheitssymptome durch konflikthafte unbewusste Verarbeitung von frühen oder später im Leben erworbenen Lebens- und Beziehungserfahrungen verursacht und aufrechterhalten werden. In der therapeutischen Beziehung zwischen Patientin oder Patient und Therapeutin oder Therapeut spielt das Erkennen und Bewusstmachen von verdrängten Gefühlen, Erinnerungen und Beziehungsmustern, die gegenwärtig Krankheitssymptome verursachen, eine zentrale Rolle. Dadurch kann in der Gegenwart zunächst unverständlich erscheinendes Fühlen und Handeln in der therapeutischen Beziehungsarbeit verstanden und verändert werden. 

Systemische Therapie 

Die Systemische Therapie versteht psychische Störungen unter besonderer Berücksichtigung von Beziehungen. Neben der Sicht auf Belastendes stehen die Nutzung eigener Kompetenzen und Fähigkeiten der Patientin oder des Patienten bzw. ihres oder seines Umfeldes im Mittelpunkt. Die Therapie orientiert sich an den Aufträgen und Anliegen der Patientinnen und Patienten. Ziel ist es, symptomfördernde Verhaltensweisen, Interaktionsmuster und Bewertungen umwandeln zu helfen und neue, gesundheitsfördernde Lösungsansätze zu entwickeln. 

In die Therapie können Lebenspartnerinnen und Lebenspartner oder andere wichtige Bezugspersonen einbezogen werden. Die Systemische Therapie im Mehrpersonensetting, die dann beispielsweise gemeinsam mit der Kernfamilie oder der erweiterten Familie stattfindet, nutzt die Angehörigen als Ressource für die Behandlung und die Veränderung von bedeutsamen Beziehungen und Interaktionen. 

Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie 

Die Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie sieht Krankheitssymptome als Folge von aktuellen Konflikten in Beziehungen oder von nicht bewältigten Beziehungserfahrungen und Konflikten aus früheren Lebensphasen. Diese Konflikte und Erfahrungen können das spätere Leben bestimmen und psychische Erkrankungen zur Folge haben. Ziel der Behandlung ist es, die zugrundeliegenden unbewussten Motive und Konflikte der aktuellen Symptome zu erkennen und sich mit diesen auseinanderzusetzen. Patientin oder Patient werden in der Psychotherapie dabei unterstützt, durch Einsichten in die Zusammenhänge und Ursachen der aktuellen Symptome Veränderungen im Erleben oder Verhalten zu erreichen. 

Kontakt

Öffnungszeiten    

Mo - Fr: 9:00 - 17:00    

Telefonische Erreichbarkeit                           

Mo - Do: 8:00 - 9:00

Termine nur nach Vereinbarung

 

Bahnhofstraße 22

82211 Herrsching am Ammersee

Tel.: 08152-4849672

Fax: 08152-4849505

E-mail: kontakt@hollaender-psychotherapie.de

 

Kontaktformular

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In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an den Krisendienst unter der Nummer:

0180 / 655 3000

Weiterführende Informationen:

http://www.krisendienst-psychiatrie.de

Bitte wenden Sie sich bei akuten Notfällen oder schweren psychischen Krisen an die Rufnummer 112 oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Rufnummer 116117.